Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 20.04.2018 · Nachricht · Ausfallschaden

    Reparatur oder Ersatz: Verblüffende sieben Tage Überlegungszeit

    | Im Hinblick auf den Ausfallschaden hat das AG München einem Geschädigten sieben Tage Überlegungszeit, gerechnet ab Eingang des Schadengutachtens, zugestanden, um zu klären, ob er reparieren lassen oder Ersatz beschaffen wolle. |