20.04.2018 · Nachricht · Ausfallschaden
Reparatur oder Ersatz: Verblüffende sieben Tage Überlegungszeit
| Im Hinblick auf den Ausfallschaden hat das AG München einem Geschädigten sieben Tage Überlegungszeit, gerechnet ab Eingang des Schadengutachtens, zugestanden, um zu klären, ob er reparieren lassen oder Ersatz beschaffen wolle. |
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