· Nachricht · Ausfallschaden
Reparaturdauer von 22 Tagen wegen beschädigter Ersatzteile
| Der Geschädigte muss sich im Vorfeld der Reparatur nicht erkundigen, ob alle Ersatzteile schadenfrei eingetroffen sind, wenn sein Fahrzeug bis zum Reparaturbeginn noch nutzbar ist. So sieht es das AG Stuttgart. |
Die auf nur wenige Tage prognostizierte Reparaturdauer schwoll auf 22 Tage an, weil Ersatzteile beschädigt geliefert wurden und umgetauscht werden mussten. Und nun ging es um die vom Schädiger zu tragende Mietwagennutzungszeit. Das AG sprach dem Geschädigten die Erstattung der Mietwagenkosten für die volle Reparaturzeit zu (AG Stuttgart, Urteil vom 29.08.2018, Az. 47 C 2171/18, Abruf-Nr. 204290, eingesandt von Rechtsanwalt Rouven Winkler, Karlsruhe).
Wichtig | Es gibt Gerichte, die dem Geschädigten auferlegen, mit der Reparatur erst zu beginnen, wenn hinsichtlich der benötigten Ersatzeile sichergestellt ist, dass es dadurch nicht zu Verzögerungen kommt. Wir halten das per se für eine überzogene Pflicht. Im konkreten Fall käme dazu: Die Werkstatt meldet, die Teile seien angekommen. Soll der Geschädigte jetzt ernsthaft verpflichtet sein zu sagen, die Information genüge nicht, die Teile müssten erst ausgepackt und geprüft werden? Sicher nicht!
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