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  • 30.07.2015 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Reparaturverzögerung bei fahrfähigem Fahrzeug

    | Wird ein unfallbeschädigtes, aber fahrfähiges und verkehrssicheres, also noch benutzbares Fahrzeug zur Reparatur gegeben und beginnt die Werkstatt erst mit einem Tag Verzögerung mit der Reparatur, geht das zulasten des Schädigers, wenn der Geschädigte darauf keinen Einfluss mehr hat. Das hat das AG Duisburg entschieden. |