27.10.2021 · Nachricht · Ausfallschaden
Statt Mietwagenkosten Nutzungsausfallentschädigung möglich
| Dass der Geschädigte einen Mietwagen für die Dauer der Reparatur hatte, hindert ihn nicht daran, statt der Erstattung der Mietwagenkosten die pauschalierte Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen. Dies hat das AG Rastatt entschieden. |
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