· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Totalschaden an seltenem jungen Fahrzeug mit langer Lieferzeit
| Erleidet ein sehr seltener junger Gebrauchter einen Totalschaden und ist ein gleichartiges Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt nicht zu finden, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer nach Ansicht des AG Köln die Mietwagenkosten bis zur Lieferung eines Neuwagens übernehmen. |
Zugrunde liegt dieser Entsscheidung ein nicht verallgemeinerungsfähiger Fall: Es ging um einen Volvo XC 60 D 5 AWD Automatik Momentum Diesel, der zum Unfallzeitpunkt etwa neun Monate alt war. Der Sachverständige hatte im Gutachten einen Wiederbeschaffungszeitraum von 14 bis 16 Tagen prognostiziert. Vom Unfalltag am 28.4.2010 bis zum Übergabetag des aus Anlass des Unfalls bestellten Neuwagens gleichen Typs am 22.6.2010, also für knapp zwei Monate, nahm der Geschädigte einen Mietwagen. Das AG stellte fest, dass ein gleichartiger Gebrauchter nicht am Markt war. Die angebotenen Fahrzeuge seien entweder Benziner gewesen, was für den Unfallgeschädigten als Handelsvertreter ausschied, oder sie waren so übermäßig ausgestattet, dass sie gebraucht teurer sein sollten, als der letztendlich gekaufte Neuwagen. In dieser Sondersituation, die allerdings bei jungen gebrauchten Fahrzeugen mit sehr niedrigem Marktanteil bei den derzeitigen Neuwagenlieferzeiten immer wieder auftreten kann, hat das AG Köln die vollen 55 Tage zugesprochen (Urteil vom 21.4.2011, Az: 261 C 393/10; Abruf-Nr. 111885; eingesandt von Auto-Meyer GmbH, Gütersloh).
PRAXISHINWEIS | Versicherer versteifen sich bei der Ausfalldauer gerne auf die Prognose im Gutachten. Die war hier - rückblickend betrachtet - falsch. Wenn sich ein Problem wie im vorliegenden Fall auftut, ist es sinnvoll, den Schadengutachter insoweit zu einer Korrektur seiner Prognose zu veranlassen. Das erleichtert die spätere Argumentation, notfalls auch vor Gericht. |