01.10.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Trotz intensiver Suche kein Fahrzeug zum WBW gefunden
| Auch 29 Tage Wiederbeschaffungsdauer können nach Ansicht des AG Hamm gerechtfertigt sein, wenn der Geschädigte nachweisen kann, dass er intensiv nach einem Ersatzfahrzeug zu einem Preis, der dem Wiederbeschaffungswert (WBW) im Schadengutachten entspricht, gesucht hat und dabei erst spät fündig geworden ist. |
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