14.03.2013 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Trotz „Papas Auto“ Nutzungsausfallentschädigung
| Dass der Geschädigte während der Reparatur das Fahrzeug seines Vaters nutzen durfte, ändert nichts an seinem Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Denn das ist – so der BGH – eine familieninterne Zuwendung, die nach dem Sinn und Zweck des Schadenersatzrechts den Schädiger nicht entlasten soll. Anders ist es nur, wenn der Geschädigte selbst über mindestens ein weiteres ungenutztes Fahrzeug verfügt (BGH, Urteil vom 5.2.2013, Az. VI ZR 363/11; Abruf-Nr. 130595 ). |
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