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  • · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Unvorhersehbar längere Lieferzeit für Neuwagen

    | Auch das Risiko einer sich unvorhersehbar verlängernden Lieferzeit geht zulasten des Schädigers. Das unterscheidet sich nicht von der Situation, bei der sich eine Reparatur wegen eines vorübergehend nicht lieferbaren Ersatzteils verzögert, entschied das AG Haßfurt). |

     

    Das etwa 1,5 Jahre alte Fahrzeug des Geschädigten erlitt bei einem unverschuldeten Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Geschädigte hat einen gleichartigen Neuwagen gekauft. Der Händler stellte ihm in Aussicht, dass das Fahrzeug kurzfristig geliefert werde, die Lieferung verzögerte sich jedoch. Entscheidend ist: Der Geschädigte hat ja keinen Anspruch auf einen Neuwagen, sondern nur auf ein seinem Fahrzeug entsprechendes Objekt. Hätte er also von vorneherein gewusst, dass die Lieferzeit lang ist, wäre sein Ausfallschaden auf die Zeit beschränkt gewesen, die für die Ersatzbeschaffung eines Gebrauchten voraussichtlich erforderlich gewesen wäre. Im Urteilsfall sollte die Lieferzeit für den Neuen in diesem Rahmen liegen. Darauf, so das Gericht, durfte der Geschädigte vertrauen. Denn es kommt auf die ex ante-Sicht an, also auf das, was der Geschädigte vorher erkennen konnte. So musste der Versicherer die Mietwagenkosten für die gesamten 38 Tage erstatten (AG Haßfurt, Urteil vom 2.8.2013, Az. 2 C 165/13; Abruf-Nr. 140086).

     

    PRAXISHINWEIS | Ein solcher Vorgang ist in anwaltlichen Händen am besten aufgehoben. Nur für den Fall, dass Ihr Kunde das nicht einsehen möchte und die Mietwagenerstattungsforderung an Sie abgetreten ist, haben wir den Textbaustein 365 erstellt.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Textbaustein 365: Unvorhersehbar längere Lieferzeit für Neuwagen
    Quelle: Ausgabe 02 / 2014 | Seite 3 | ID 42481702