18.04.2018 · Nachricht · Ausfallschaden
Verzögerte Neuanschaffung wegen Restwertfrage
| Weiß der gegnerische Haftpflichtversicherer noch nicht, dass der Geschädigte das Unfallfahrzeug zum Zeitpunkt der Vorlage des Überangebots bereits verkauft hat, geht eine Verzögerung durch die erforderliche Nachregulierung nicht zu seinen Lasten. Das hat das AG Hattingen zugunsten des Haftpflichtversicherers entschieden. |
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