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  • 23.09.2015 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Warnpflicht, aber kein Rückgriff auf Vollkasko oder Kredit

    | Der Geschädigte muss weder seine Vollkaskoversicherung noch einen Kredit in Anspruch nehmen, um einen höheren Ausfallschadens abzuwenden. Wenn er kein eigenes Geld zur schnellen Schadenbeseitigung hat, muss er den Versicherer aber vor dem dadurch entstehenden erhöhten Schaden warnen, entschied das LG Stralsund. |