· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Was zählt zum Wiederbeschaffungszeitraum?
| Ein Leser fragt: Der Wiederbeschaffungszeitraum wird von den Sachverständigen regelmäßig mit 10 oder 14 Tagen angegeben. Immer häufiger beanstanden Versicherer das. Was und wie lange ist eigentlich der Wiederbeschaffungszeitraum? |
Unsere Antwort | Erst das Einfache: Nicht zum Wiederbeschaffungszeitraum gehört die Wartezeit bis zum Eingang des Schadengutachtens und die Zeit der Überlegung auf der Grundlage des Gutachtens, ob repariert oder Ersatz beschafft werden soll. Jetzt das Schwierigere: Mit dem Tag der Entscheidung, Ersatz zu beschaffen, fällt der Startschuss.
- Der Geschädigte muss sich ein passendes Fahrzeug am Markt suchen. Tut er es via Internetbörsen, geht das zügig, geht er klassisch über die Zeitung, muss er in vielen Regionen den Mittwoch oder den Samstag abwarten, also die Tage, in denen die Zeitungen den Gebrauchtwagenteil hinzufügen. Wie der Geschädigte das macht, ist nicht mit mathematischer Genauigkeit vorherzusagen.
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