30.04.2014 · Fachbeitrag · Ausfallschaden
Wenn das Gutachten nach drei Tagen noch nicht da ist
| Wenn zwischen dem Unfall und der Begutachtung des Schadens durch einen vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen mehr als zwei Tage liegen, muss der Geschädigte im Rahmen seiner Schadenminderungspflicht auf zügige Erledigung drängen, entschied das AG Berlin-Mitte. |
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