· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Wenn eine Notreparatur laut Schadengutachten nicht sinnvoll ist
| Beurteilt der Schadengutachter eine Notreparatur im Gutachten ausdrücklich als nicht sinnvoll, kann sich der Geschädigte darauf verlassen. Der Versicherer kann daher mit dem Einwand, der Geschädigte hätte angesichts eines Ersatzteilrückstands eine Notreparatur vornehmen lassen müssen, nicht durchdringen, entschied das LG Bonn. |
Das deckt sich mit dem allgemeinen Grundsatz, dass der Geschädigte auf den Inhalt des Schadengutachtens vertrauen darf: Das Prognoserisiko trägt der Schädiger. Im konkreten Fall hat der vom Gericht eingeschaltete Gutachter zusätzlich bestätigt, dass die Einschätzung des Erstgutachters richtig war (LG Bonn, Urteil vom 15.08.2016, Az. 20 O 61/16, Abruf-Nr. 188477).
Weiterführender Hinweis
- Beitrag „Reparatur gemäß Gutachten: Neue Urteile und Reaktionen“, UE 9/2016, Seite 6 → Abruf-Nr. 44199754
Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 5 | ID 44255689