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  • 15.02.2013 · Fachbeitrag · Ausfallschaden

    Wenn Wiederbeschaffungs- und Reparaturdauer differieren

    | Wird für die Wiederbeschaffung laut Gutachten mehr Zeit benötigt als für die Reparatur oder umgekehrt, muss sich der Geschädigte nicht für die Variante mit der geringeren Dauer entscheiden. Ebenso wenig ist der Anspruch auf den Ausfallschaden auf die kürzere der beiden Alternativen begrenzt, entschied das LG Bonn. |