26.10.2017 · Nachricht · Ausfallschaden
Wer kein Geld zur Schadenbeseitigung hat, darf warten
| Wenn der Geschädigte kein Geld für die Werkstattkosten hat und dies dem Versicherer mitteilt, darf er die Regulierung durch den Versicherer abwarten, bevor er reparieren lässt. Auch für einen sich daraus ergebenden langen Zeitraum muss der Schädiger den Ausfallschaden erstatten, entschied das AG Leer. |
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