· Fachbeitrag · Ausfallschaden
Wiederbeschaffungsdauer beim Totalschaden
| Beim Ausfallschaden, also beim Nutzungsausfall oder bei den Mietwagenkosten, gibt es für den eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer zwei Stellschrauben. Neben der Tagessatzhöhe ist da noch die Ausfalldauer. Die wiederum hat verschiedene Aspekte. UE erläutert diese im Zusammenhang mit der Frage eines Lesers. Der möchte wissen, ob es rechtlich zulässig ist, dass ein Versicherer die Wiederbeschaffungsdauer systematisch mit einer Woche ansetzt, und nicht mehr mit 14 Tagen. |
Frage: Ein im Bayerischen lokal sehr starker Versicherer fällt derzeit damit auf, dass er die Dauer der Mietwagenkosten bei Totalschäden radikal auf eine Woche ab dem Unfalldatum zusammenstreicht. Am Telefon hat der Sachbearbeiter mitgeteilt, Gebrauchtwagen gebe es viel zu viele, so dass sich jedes Fahrzeug innerhalb von einer Woche ersetzen lasse. Da bliebe man jetzt hart. Was ist davon rechtlich zu halten? Bisher waren doch stets „vierzehn Tage“ problemlos.
Antwort: Für die Antwort ist vorab zu klären, welche Abschnitte des Geschehens überhaupt die Wiederbeschaffungsdauer darstellen.
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