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  • 04.12.2019 · Nachricht · Ausfallschaden

    Zweitwagen in der Familie hindert nicht Nutzungsausfall

    | Hat die Ehefrau des Geschädigten ein von ihr regelmäßig genutztes Fahrzeug, das auch auf sie zugelassen ist, und stellt sie dieses Fahrzeug dem Ehemann zur Überbrückung des Ausfalls seines unfallbedingt nicht mehr nutzbaren Fahrzeugs zur Verfügung, kann der geschädigte Ehemann dennoch Nutzungsausfallentschädigung beanspruchen (LG Freiburg, Urteil vom 31.10.2019, Az. 8 O 88/19/19, Abruf-Nr. 212574 , eingesandt von Rechtsanwältin Sabrina Karkossa, Kanzlei Grußeck, Lahr). |