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  • · Nachricht · Editorial November 2017

    Kein Fahrzeug angemietet ‒ gegen Schadenminderungspflicht verstoßen?

    | In einem Prozess vor dem LG Potsdam ging es um Nutzungsausfallentschädigung für mehr als ein Jahr, weil der Versicherer erst spät gezahlt und die Werkstatt das reparierte Fahrzeug ohne Geld nicht herausgegeben hat. Der Geschädigte konnte selbst nicht vorleisten. Da kam ein hübsches Sümmchen zusammen. Und der Versicherer wehrte sich ‒ vergebens. |

     

    Nutzungsausfallentschädigung wird pro Tag mit einem gleich hohen Betrag geschuldet. Im konkreten Fall waren es 50 Euro pro Tag. Mietwagenkosten werden dagegen umso günstiger, je länger die Miete dauert. Langzeittarife nähern sich dabei der Höhe von Leasingraten an.

     

    Und so wendet der Versicherer ein: Der Geschädigte habe gegen die Schadenminderungspflicht verstoßen, weil er keinen Mietwagen genommen hat. Wie bitte? Ja, dann wäre das doch billiger geworden. Aha!

     

    Welcher Autovermieter soll einen Mietwagen ohne Sicherheiten für Monate herausgeben, nicht wissend, ob der Versicherer je die Kosten erstatten wird? Und: Dass es so lange gedauert hat, weiß man doch erst hinterher. Eigentlich rechnet der Geschädigte Tag für Tag mit der Zahlung.

     

    Das Gericht hat den Einwand des Versicherers daher als nicht durchgreifend angesehen.

     

    Am Ende des Prozesses kam es zu einem Vergleich, so dass wir kein Urteil veröffentlichen können. Eingeschlossen in den Vergleich war auch das Standgeld mit 10 Euro netto pro Tag. Das ist doch bei mehr als einem Jahr eine nette Verzinsung für das lange Warten auf die Reparatursumme.

     

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim Otting | Schriftleiter

    Quelle: ID 44975704