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  • 29.07.2016 · Fachbeitrag · Haftung

    Mieter haftet, wenn er mit dem Mietwagen schuldhaft verunfallt

    | Kollidiert der Mieter eines Mietwagens während eines Sekundenschlafs mit der Leitplanke, hat er den Unfall grob fahrlässig verursacht. Eine mit dem Autovermieter vereinbarte Haftungsreduzierung wird damit wirkungslos. Der Fahrer des Fahrzeugs haftet dem Autovermieter für den Unfallschaden, entschied das LG Bochum. |