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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    AG Coburg nutzt nach wie vor den Schwacke-Mietpreisspiegel

    | Das AG Coburg sieht nach wie vor den Schwacke-Mietpreisspiegel als geeignete Grundlage für die Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten an. Denn die von den Richtern durchgeführten Anmietvorgänge förderten Preise zutage, die näher am Schwacke-Mietpreispiegel als am Fraunhofer-Marktpreisspiegel lagen. |

     

    Außerdem entschied das AG im konkreten Fall, dass die Tatsache, dass das beschädigte Fahrzeug schon zehn Jahre alt war und eine Laufleistung von mehr als 100.000 km aufwies, kein Grund sei, es in der Fahrzeuggruppe abzustufen (AG Coburg, Urteil vom 31.1.2013, Az. 15 C 1468/12; Abruf-Nr. 131319).

     

    PRAXISHINWEIS | Es spricht Einiges dafür, Mietwagenrestkosten in Coburg einzuklagen, wenn der eintrittspflichtige Versicherer dort seinen Sitz hat und das Gericht des Unfallortes auf den Fraunhofer-Marktpreisspiegel setzt. Aber Vorsicht: Einige Coburger Richter sehen den vor der Anmietung eingegangen Hinweis, der Versicherer werde bei der Mietwagenbeschaffung behilflich sein, wenn der Geschädigte nicht selbst zu den vom Versicherer genannten Preisen anmieten könne, als relevant an.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 4 | ID 39272580