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  • 01.04.2014 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Anmietung in Not- und Eilsituation oberhalb „Schwacke“ zulässig

    | Verunfallt der Geschädigte abends auf der Durchreise nach Hause und mietet schnellstmöglich ein Mietfahrzeug an, um überhaupt noch weiterzukommen, ist ihm eine Preis-Recherche nicht zumutbar. Dann darf der Preis des Mietwagens auch oberhalb der Schwacke-Werte liegen und muss dennoch vom Schädiger erstattet werden, entschied das LG Leipzig. |