· Fachbeitrag · Mietwagen
Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?
| Zu den umstrittensten Themen beim Mietwagen zählt nach wie vor die Frage, ob der Geschädigte einen deutlich kleineren Ersatzwagen anmieten muss, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug schon überdurchschnittlich alt ist. Beim AG Köln zum Beispiel wird diese Frage sogar unter den einzelnen Richtern nicht einheitlich beurteilt. Umso erfreulicher sind die klaren Worte des AG Bad Kreuznach in diesem Zusammenhang. |
Nach Ansicht des AG Bad Kreuznach trifft der Geschädigte am Markt auf keine alten Mietwagen, die er im Sinne der Gleichwertigkeit anmieten könnte. Ein solches Angebot gebe es nicht (AG Bad Kreuznach, Urteil vom 31.10.2012, Az. 23 C 46/11; Abruf-Nr. 123548).
PRAXISHINWEIS | Vor dem Hintergrund dieser Streitigkeiten spricht viel dafür, diese Frage mit dem Kunden bei der Anmietung zu besprechen:
|
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig