Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?

    | Das LG Köln ist der Auffassung, dass keine Abstufung der vom Geschädigten schadenrechtlich erforderlichen Mietwagengröße vorgenommen werden muss, wenn das beschädigte Fahrzeug älter als fünf Jahre ist. |

     

    Verschiedene Abteilungen des AG Köln vertreten zu dieser Frage bekanntlich gegensätzliche Auffassungen, sodass die Entscheidungen bei Klagen vor dem AG Köln nicht vorhersehbar sind. Das LG Köln spricht sich gegen eine Abstufung aus. Allerdings ist das kein Urteil der Berufungskammer. Der Autovermieter hatte mehrere Forderungen gegen denselben Versicherer in einer Klage zusammengefasst, sodass ein Streitwert erreicht war, für den das LG als erste Instanz zuständig war (LG Köln, Urteil vom 6.12.2012, Az. 27 O 233/12; Abruf-Nr. 123839).

     

    Weiteführender Hinweis

    • Beitrag „Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?“, UE 12/2012, Seite 5, mit vielen Hinweisen auf weitere Urteile zu diesem Thema
    Quelle: Ausgabe 01 / 2013 | Seite 4 | ID 37302380