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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?

    | Dass das unfallbeschädigte Fahrzeug bereits 16 Jahre alt ist und nur noch einen WBW von 850 Euro aufweist ist kein Grund, den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zu versagen. Auch muss der Geschädigte kein um ein oder mehrere Gruppen kleineres Fahrzeug anmieten, weil das Fahrzeug bereits so sehr entwertet ist, entschied das AG Köln (Urteil vom 29.8.2013, Az. 271 C 245/12; Abruf-Nr. 133022 ). |

     

    Ganz anderer Auffassung ist das AG Betzdorf: Weist das unfallbeschädigte Fahrzeug bereits eine Laufleistung von knapp 200.000 km auf, muss der Mietwagen um zwei Gruppen kleiner ausgewählt werden, um Abzüge zu vermeiden (AG Betzdorf, Urteil vom 24.4.2013, Az. 32 C 43/13; Abruf-Nr. 133021).

     

    PRAXISHINWEIS | Die beiden gegensätzlichen Urteile zeigen: Die Herabstufung wegen Alters ist eine umstrittene Frage, bei der die Rechtsprechung völlig uneinheitlich ist. Nur wer die Auffassung des Gerichts, des Unfallorts oder des Versicherers kennt, kann den Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten sicher einklagen.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Beitrag „Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?“, UE 1/2013, Seite 4
    • Beitrag „Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?“, UE 12/2012, Seite 5 mit vielen Hinweisen auf weitere Urteile zu diesem Thema
    Quelle: Ausgabe 10 / 2013 | Seite 4 | ID 42324350