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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?

    | Auch bei einem zum Unfallzeitpunkt 16 bzw. 23 Jahre alten Pkw ist der Geschädigte nicht verpflichtet, einen viel kleineren Mietwagen zu nehmen. Das Alter des Fahrzeugs spielt nach Ansicht des LG Hannover bei der Gruppeneinstufung keine Rolle. |

     

    Hintergrund | Immer wieder versuchen Versicherer, die Rechtsprechung zur Altersabstufung bei der Nutzungsausfallentschädigung auch auf die Mietwagenkostenerstattung zu übertragen. Überwiegend kommen sie damit bei den Gerichten nicht durch. So scheiterte der Versicherer auch vor dem LG Hannover (Urteil vom 5.10.2015, Az. 2 O 347/14, Abruf-Nr. 146340).

     

    Das Urteil folgt der Rechtsprechung des OLG Celle, das dem LG Hannover übergeordnet ist und ebenfalls die Gruppenabstufung ablehnt. Lediglich wenn über das Alter hinaus im Fahrzeugzustand begründete Nutzungseinschränkungen vorlägen, könnte eine Abstufung in Betracht kommen. Dazu muss jedoch der Versicherer Fakten vortragen und beweisen (OLG Celle, Urteil vom 1.4.2015, Az. 14 U 199/14, Abruf-Nr. 146348).

     

    Weiterführender Hinweis

    • Beiträge „Bei altem Fahrzeug Mietwagengruppe abstufen?“, UE 10/2013, Seite 4; UE 1/2013, Seite 4; UE 12/2012, Seite 5 mit Hinweisen auf weitere Urteile zu diesem Thema.
    Quelle: Ausgabe 03 / 2016 | Seite 4 | ID 43853744