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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Berufungskammer am LG Frankfurt a. M. setzt auf Schwacke

    | Die 16. Kammer des LG Frankfurt a. M. hat sich als Berufungskammer klar zum Schwacke-Mietpreisspiegel bekannt. Die Fraunhofer-Liste hält sie ebenso für untauglich wie den Mittelwert aus Fraunhofer und Schwacke („Fracke“). |

     

    Damit lag die Berufungskammer schon einige Tage vor den Urteilen des OLG Frankfurt a. M. (UE 11/ 2016, Seite 10) auf dem gleichen Kurs, den das OLG dann bestätigt hat. Mit dem Berufungsurteil änderte die Berufungskammer am LG eine Entscheidung des AG Bad Homburg. Das AG hatte die Anwendung des Schwacke-Mietpreisspiegels abgelehnt (LG Frankfurt a. M., Urteil vom 21.09.2016, Az. 2-16 S 203/15, Abruf-Nr. 190525, eingesandt vom Bundesverband der Autovermieter e.V., Berlin).

     

    PRAXISHINWEIS | Wenn am Gerichtsstand des Unfallorts Fraunhofer oder der Mittelwert angewendet wird, sollte überlegt werden, am Sitz des Versicherers zu klagen, wenn der im Sprengel der Frankfurter Berufungskammer beheimatet ist.