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  • · Nachricht · Mietwagen

    Berufungskammer LG Stuttgart: Schwacke!

    | Der LG-Bezirk Stuttgart ist eine „sichere“ Schwacke-Region. Erneut hat die Berufungskammer die erstattungsfähigen Mietwagenkosten auf der Basis des Schwacke-Mietpreisspiegels ermittelt. |

     

    Die Berufungskammer des LG Stuttgart hat noch einmal umfassend dargelegt, warum sie die erstattungsfähigen Mietwagenkosten auf der Basis des Schwacke-Mietpreisspiegels ermittelt (LG Stuttgart, Beschluss vom 08.03.2018, Az. 5 S 191/17, Abruf-Nr. 200447, eingesandt von Rechtsanwalt Andreas Gursch, Böblingen).

     

    PRAXISHINWEIS | Der Beschluss kann in allen Prozessen um Mietwagenkostenerstattungen in der Region Stuttgart vorgelegt werden.

     

    Weiterführende Hinweise

    • Übersicht „Grundlage der Erstattung von Mietwagenkosten bei Unfallschäden an den deutschen Zivilgerichten“ → Abruf-Nr. 43081477
    • Sonderausgabe „Dauerbaustelle Mietwagenkosten im Haftpflichtfall: Erfahren Sie, wo es sich zu wehren lohnt“ → Abruf-Nr. 44549123
    Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 5 | ID 45225092