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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Besonders teurer Mietwagen versus Taxi

    | Die Regel „20 km Mietwagen am Tag genügen, um nicht auf Taxi und Bus verwiesen zu werden“, ist nur eine Faustregel. Ist der Mietwagen besonders teuer (Porsche Carrera Cabrio) und entstehen Kosten von rund 1.500 Euro netto, kann auch bei 40 km pro Tag ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht vorliegen. So hat das LG Wuppertal entschieden. |

     

    Taxi statt Mietwagen?

    Das Gericht hatte errechnet, dass die in sechs Tagen gefahrenen 241 km mit dem Taxi etwa 500 Euro gekostet hätten und deshalb ein grobes Missverhältnis gesehen. Besondere Gründe, warum dennoch ein Mietwagen benötigt worden sei, seien nicht vorgetragen (LG Wuppertal, Urteil vom 24.4.2012, Az. 16 S 69/11; Abruf-Nr. 121612).

     

    Keine starre Grenze

    Das Urteil ist zweifelhaft. Richtig ist, dass die 20 km pro Tag, die in der Rechtsprechung immer wieder als Mindestfahrbedarf für die Mietwagennutzung genannt werden, keine starre Grenze sind.