29.04.2013 · Fachbeitrag · Mietwagen
BGH akzeptiert Preisaufschlag für Winterreifen
| Dass Mietwagen bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein müssen, bedeutet nicht, dass der Geschädigte dafür keinen Aufpreis akzeptieren darf. Der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer muss die dafür entstandenen Kosten ersetzen, bestätigte jetzt der BGH. |
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