· Fachbeitrag · Mietwagen
BGH: Kein Abzug für Eigenersparnis bei „eine Klasse kleiner“
| Aktuell hat der BGH bestätigt, was die Instanzrechtsprechung überwiegend längst zur Regel erklärt hat: Nimmt der Geschädigte einen Mietwagen, der eine Klasse kleiner ist als das beschädigte Fahrzeug, darf der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer keinen Abzug wegen Eigenersparnis vornehmen. |
PRAXISHINWEIS | Damit ist die alte Spielregel aus der Zeit der einvernehmlichen Mietwagenpreise nun endgültig geltendes Recht geworden (BGH, Urteil vom 5.3.2013, Az. VI ZR 245/11; Abruf-Nr. 131350). |
Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 5 | ID 39301130