· Fachbeitrag · Mietwagen
„billiger.mietwagen.de“ für Schadenschätzung ungeeignet
| Das Internetportal billiger-mietwagen.de ist aus Sicht des LG Leipzig keine geeignete Schätzgrundlage für zu erstattende Mietwagenkosten. |
Beachten Sie | Das ist eine sinnvolle Entscheidung des LG Leipzig. Denn es hält das Internet für einen Sondermarkt (so hat es der BGH ja auch bereits formuliert). Solche Portale bilden nicht die nötige Breite ab, um den Markt ausreichend darzustellen (LG Leipzig, Urteil vom 10.10.2013, Az. 4 S 116/13; Abruf-Nr. 133711).
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Einmal quer durch den Mietwagengarten - die uneinheitliche Rechtsprechung in Detailfragen“, UE 9/2013, Seite 13
- Beitrag „Wie relevant sind „Mietwagenpreisvorgaben“?“, UE 11/2013, Seite 15
Quelle: Ausgabe 12 / 2013 | Seite 5 | ID 42423611