21.12.2016 · Fachbeitrag · Mietwagen
Dauerbrenner: Mietwagen nicht als Mietwagen zugelassen
| Und wieder hat ein Gericht entschieden: Wenn der dem Geschädigten überlassene Mietwagen nicht als Vermietfahrzeug für Selbstfahrer zugelassen ist, muss der eintrittspflichtige Haftpflichtversicherer dennoch dem Geschädigten die Mietwagenkosten erstatten. Denn der Mietvertrag bleibt wirksam (AG Andernach, Urteil vom 25.11.2016, Az. 65 C 616/16, Abruf-Nr. 190462 , eingesandt von Rechtsanwalt Manfred Klein-Ilbeck, Limburg). |
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