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  • 01.10.2015 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Ehepartner des Geschädigten darf Mietvertrag unterzeichnen

    | Gehört das beschädigte Fahrzeug dem Ehemann, hat jedoch die Ehefrau den Mietvertrag unterzeichnet, ist der Schaden hinsichtlich der Mietwagenkosten dennoch dem Ehemann als Geschädigten zuzurechnen. So hat das AG Berlin-Mitte entschieden. |