· Fachbeitrag · Mietwagen
Eigenersparnis und Vorababzug durch Vermieter in der Mietwagen-Rechnung
| Wenn der Vermieter in der Rechnung am Ende einen Abzug von „zehn Prozent Eigenersparnis“ vornimmt, ist das nichts anderes, als ein Rabatt, den er dem Geschädigten einräumt. Das hindert den Versicherer nicht an einem Eigenersparnisabzug bei der Erstattung der Mietwagenkosten, entschied das AG Waiblingen. |
Zwar beschädigt, aber deshalb auch geschont
Worum geht es? Wenn der Geschädigte ein gleich großes Fahrzeug anmietet, muss er sich einen Eigenersparnisabzug gefallen lassen. Denn sein eigenes in der Werkstatt befindliches Fahrzeug wird um die mit dem Mietwagen zurückgelegten Kilometer „geschonto“. Es muss um diese Kilometer später zur Inspektion, die Reifen halten um diese Kilometer länger. Dasselbe gilt für die Bremsen. Die Eigenersparnis sehen manche Gerichte bei drei, andere bei fünf und wieder andere bei zehn Prozent der Mietwagenkosten
Keine Eigenersparnis bei kurzer Miete und geringer Laufleistung
Ein Teil der Rechtsprechung sieht allerdings, dass bei kurzer Mietdauer mit wenigen Kilometern (Faustregel: Unter 1.000 km) eine Eigenersparnis gar nicht spürbar und deshalb nicht vorzunehmen ist. Das ist aber umstritten.
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