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  • 25.02.2015 · Fachbeitrag · Mietwagen

    Erst gemietet, dann bei Autovermietung gekauft

    | Dass der Geschädigte bei einem Totalschaden später bei der Autovermietung ein Ersatzfahrzeug kauft, lässt den Anspruch auf Mietwagenkosten nicht entfallen, entschied das AG Mönchengladbach-Rheydt. |