· Nachricht · Mietwagen
Ferrari California T als klassenkleineres Fahrzeug
| Wer einen Ferrari California T mit einem Neupreis von ca. 190.000 Euro als Ersatzfahrzeug für seinen beim Unfall beschädigten Rolls Royce Ghost mit einem Neupreis von 250.000 Euro anmietet und damit im Durchschnitt 50 km pro Tag fährt, hat klassenkleiner angemietet und seiner Schadenminderungspflicht Genüge getan. Die gegenteilige Rechtsauffassung des LG Berlin hat das Kammergericht (OLG Berlin) in der Berufung verworfen. |
- Das LG war der Auffassung, ein Ferrari sei ganz etwas anderes als ein Rolls Royce. Die Anmietung sei unsinnig, und die Mietwagenrechnung nicht zu erstatten. Dass es auch um den Fahrspaß gehe, sei solange nicht zu beanstanden, wie die Kosten für den Ferrari die für einen Rolls Royce unterschreiten.
- Das weitere Argument des LG, mit so etwas dürfe die Versichertengemeinschaft nicht belastet werden, verwarf das KG mit der Überlegung, dass ein Rolls Royce-Besitzer die Versichertengemeinschaft ja auch mit einer sehr hohen Versicherungsprämie unterstütze.
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