· Fachbeitrag · Mietwagen
Goldene Worte eines Leipziger Richters zur schadenrechtlichen „Erforderlichkeit“
| Nicht immer gelingt es den Gerichten, den schadenrechtlichen Maßstab des § 249 BGB nicht aus dem Auge zu verlieren. Sie folgen dann ‒ fehlerhaft ‒ dem vom Versicherer gern verwendeten Argument, es wäre irgendwie noch billiger gegangen. |
Ein Musterbeispiel für ein schadenrechtlich sehr gelungenes Urteil kommt in einem Mietwagenstreit vom AG Leipzig. Zunächst legt der Richter die Messlatte so an, wie es auch der BGH ständig tut: „Der Geschädigte nach einem Verkehrsunfall kann jedoch die Aufwendungen ersetzt verlangen, die ein wirtschaftlich vernünftig denkender Geschädigter in seiner Situation aufwenden würde.“
Billig um jeden Preis ist nicht zwingend die wirtschaftliche Vernunft
Anschließend beweist er bei der Ausfüllung dieses Maßstabes echtes Augenmaß, wenn er formuliert (AG Leipzig, Urteil vom 22.11.2013, Az. 118 C 7198/13; Abruf-Nr. 140067).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses UE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,00 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig