· Fachbeitrag · Mietwagen
Haftungssituation falsch eingeschätzt - Vermieter nimmt Mieter zu Recht in Anspruch
| Stellt sich im Verlaufe der Schadenregulierung heraus, dass der Unfallgegner nicht haftet, kann der Autovermieter die Mietwagenrechnung gegen den Mieter durchsetzen. Der kann nicht einwenden, „man“ habe ihm doch gesagt, der gegnerische Versicherer werde für die Kosten aufkommen, wenn er unwahre oder zumindest unvollständige Angaben zum Unfallhergang gemacht hat. Das hat das AG Aachen entschieden. |
Zu schnell gefahren und der Werkstatt nichts davon gesagt
Der Mieter hatte einen Unfall, bei dem die Haftung beim Unfallgegner gelegen hätte, wenn nicht er, also der Mieter, statt der erlaubten 50 km/h mit mindestens 100 km/h gefahren wäre. Zwar geht das aus dem Urteil nicht ganz eindeutig hervor, aber es wird ein Vorfahrtsunfall gewesen sein. Im Prozess des Mieters gegen den Unfallgegner hatte das wegen der Schadenhöhe dafür zuständige Landgericht die Klage vollständig wegen dieser massiven Geschwindigkeitsübertretung abgewiesen.
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