· Fachbeitrag · Mietwagen
Hinweis auf Mietpreis von 37 Euro netto allein genügt nicht
| Trägt der Versicherer im Rechtsstreit um die Erstattung der Mietwagenkosten nur vor, er habe dem Geschädigten einen telefonischen Hinweis auf einen durch seine Vermittlung erzielbaren Mietwagenpreis von 37 Euro netto pro Tag gegeben, genügt das nach Ansicht des AG Schwandorf nicht den prozessualen Anforderungen. |
Der Versicherer muss insbesondere auch vortragen,
- wie bezahlt wird,
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