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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    Höherer Eigenersparnisabzug bei gewerblicher Nutzung eines Mietwagens?

    | 15 Prozent will ein Versicherer als Eigenersparnis von den Nettomietkosten abziehen, weil der unfallgeschädigte Mieter den gemieteten Pkw gewerblich genutzt hat. Ein UE-Leser hat Zweifel, ob das richtig sein kann. Und: Seine Zweifel sind mehr als berechtigt. |

     

    Frage: Wir haben einem Unfallgeschädigten - in diesem Fall ein Holzhandel - für die Dauer der Reparatur einen Mietwagen zur Verfügung gestellt. Die Dauer der Anmietung ist unstreitig. Der gegnerische Versicherer reguliert aber nicht den vollständigen Rechnungsbetrag, sondern führt aus: „Das Fahrzeug Ihres Kunden wird zu gewerblichen Zwecken genutzt, so dass wir mit Hinweis auf die ständige Rechtsprechung einen Abzug in Höhe von 15% der Nettomietwagenkosten berücksichtigt haben. Einen nur 15%igen Abzug halten wir für entgegenkommend. Es liegen Urteile vor, die bei gewerblich genutzten Fahrzeugen von Abzügen Höhe von bis zu 25 % ausgehen (so u.a. OLG Koblenz vom 16.05.1988; NZV 88,224 und 20 %: AG Coburg; C1013/87). Diese Liste gleich lautender Urteile lässt sich beliebig ergänzen.“ Ist das richtig?

     

    Antwort: Die Eigenersparnis wird im Zweifel vom Gericht geschätzt. Das beginnt bei einem Null-Abzug, wenn der Mietwagen weniger als 1.000 km genutzt wurde und endet bei ganz wenigen Gerichten bei 15 Prozent. Die 25 Prozent vom OLG Koblenz haben keine Nachahmer gefunden, und schauen Sie mal auf das Datum des fast 30 Jahre alten Urteils.