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  • · Nachricht · Mietwagen

    Im ländlichen Raum genügen auch 8 km pro Tag

    | Im ländlichen Raum steht eine Mietwagennutzung von nur 8 km pro Tag bei fünftägiger Anmietung der Erforderlichkeit eines Mietwagens nicht entgegen, entschied das AG Geislingen an der Steige. |

     

    Der BGH hatte 2013 geklärt, dass die 20 km/Tag-Schwelle nur für eine erste Einschätzung taugt, bei Nutzungsintensitäten darunter aber der Einzelfall zu betrachten ist (BGH, Urteil vom 05.02.2013, Az. VI ZR 290/11, Abruf-Nr. 130926). Nach seinem Vortrag bewegt sich der Geschädigte zwischen drei nahegelegenen Gemeinden auf der Schwäbischen Alb. Da sind die öffentlichen Verkehrsmittel rar. Daher sprach ihm das AG die Mietwagenkosten zu (AG Geislingen an der Steige, Urteil vom 11.07.2017, Az. 3 C 15/17, Abruf-Nr. 196240, eingesandt von Rechtsanwalt Dr. Florian Hoffmann, Heidenheim).

     

    PRAXISHINWEIS | Solche Sachverhalte unterliegen der Bewertung durch den jeweiligen Richter. Und das hätte auch anders ausgehen können. So eindeutig wie z. B. der Fall des Feuerwehrmanns, der beim Alarm kaum auf den Bus warten kann, ist der Geislinger Fall nicht. Es ist jedoch verbreitete Rechtsprechung, dass auf öffentliche Verkehrsmittel nur dort verwiesen werden kann, wo es sie mit ausreichender Taktung gibt.