· Fachbeitrag · Mietwagen
Kein Abzug wegen Eigenersparnis bei geringer Nutzung
| Nutzt der Geschädigte den Mietwagen während der Reparatur seines unfallbeschädigten Fahrzeugs nur für wenige Tage und wenige Kilometer, kann der eintrittspflichtige Versicherer keinen Abzug für ersparte Eigenkosten abziehen, entschied das AG Freising in zwei Verfahren. |
- Im ersten ging es um eine Mietwagennutzung von rund 200 km an fünf Tagen. Dazu das Gericht: „Bei der Nichtnutzung seines eigenen Fahrzeugs für fünf Tage ist für das Gericht nicht erkennbar, in welcher Höhe hier ein messbarer Vermögensvorteil entstanden sein soll. Eine tatsächlich technische Abnutzung von Verbrauchsbauteilen oder aber eine Wertminderung aufgrund höherer Laufleistung ist bei gefahrenen 200 km nicht zu sehen.“ (AG Freising, Urteil vom 29.8.2013, Az. 1 C 612/13; Abruf-Nr. 140383).
- Im zweiten waren es 744 km. Auch das sei keine messbare Ersparnis (AG Freising, Urteil vom 30.8.2013, Az. 2 C 733/13; Abruf-Nr. 140384).
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