22.12.2014 · Fachbeitrag · Mietwagen
Kein Eigenersparnisabzug bei Totalschaden
| Das AG Dresden hat entschieden: Erleidet das Fahrzeug des Geschädigten durch den Unfall einen wirtschaftlichen Totalschaden, muss der Geschädigte sich nicht im Wege des Vorteilsausgleichs ersparte Kosten des Verschleißes abziehen lassen (AG Dresden, Urteil vom 29.8.2014, Az. 113 C 6927/13; Abruf-Nr. 143498 ). |
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