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Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagennutzung
| Mit dem AG Fulda schließt sich ein weiteres Gericht der Rechtsprechung an, dass die Eigenersparnis am während der Mietwagennutzung „geschonten“ unfallbeschädigten Fahrzeug nicht messbar und daher nicht zu berücksichtigen ist, wenn weniger als 1.000 km mit dem Mietwagen (im konkreten Fall 133 km) gefahren wurden (AG Fulda, Urteil vom 11.01.2017, Az. 36 C 112/17, Abruf-Nr. 199259 , eingesandt von Rechtsanwalt Bernhard Kraas, Arnsberg). |
Weiterführende Hinweise
- Beitrag „Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagennutzung“, UE 1/2018, Seite 6 → Abruf-Nr. 45052697
- Textbaustein 248: Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagennutzung (H) → Abruf-Nr. 34887850
Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 4 | ID 45112960