· Fachbeitrag · Mietwagen
Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagennutzung
| In die Reihe der Gerichte, die bei einer Mietwagennutzung unter 1.000 km eine Eigenersparnis des Geschädigten durch „Schonung“ seines eigenen in der Werkstatt stehenden Wagens mangels Messbarkeit verneinen, gehören nun auch das AG Berlin-Mitte (Urteil vom 6.7.2012, Az. 111 C 3125/11 ; Abruf-Nr. 122227 ) und das AG Hamburg-St. Georg (Urteil vom 4.7.2012, Az. 924 C 237/11 ; Abruf-Nr. 122228 ; eingesandt von Rechtsanwalt Frank Ochsendorf, Hamburg). |
Hintergrund | Solange Vorteile nur theoretischer Natur sind, werden sie nicht im Wege des Vorteilsausgleiches verrechnet. Was wirtschaftlich nicht spürbar ist, ist eben kein relevanter Vorteil. Bei sechsstelligen Gesamtfahrleistungen eines Fahrzeugs fallen die wenigen Kilometer nicht ins Gewicht, und dass der Geschädigte seinen Öl- oder Reifenwechsel um die mit dem Mietwagen gefahrenen Kilometer verschiebt, ist nicht ernsthaft anzunehmen.
PRAXISHINWEIS | Nutzen Sie den aktualisierten Textbaustein 248, wenn der Versicherer einen Eigenersparnisabzug bei einer Mietwagennutzung von unter 1.000 km vornehmen möchte: Variante 1 verwenden Sie direkt gegenüber dem Versicherer, mit der Variante 2 informieren Sie Ihren Anwalt. |
Weiterführender Hinweis
- Textbaustein 248: Kein Eigenersparnisabzug unter 1.000 km Mietwagennutzung