27.01.2017 · Fachbeitrag · Mietwagen
Kein genereller Verweis auf den öffentlichen Personennahverkehr
| Der Versicherer des Schädigers kann den Geschädigten nicht generell auf die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verweisen. So sieht es das AG Hannover. |
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