03.01.2020 · Nachricht · Mietwagen
Keine Eigenersparnis bei fünf Tagen und 195 km Mietwagen
| Nutzt der Geschädigte den Mietwagen für fünf Tage und 195 Kilometer, ist die Eigenersparnis am derweil nicht genutzten eigenen Fahrzeug so gering, dass kein Eigenersparnisabzug von den Mietwagenkosten gerechtfertigt ist. So entschied das AG Offenbach (Urteil vom 12.12.2019, Az. 35 C 82/19, Abruf-Nr. 213220 , eingesandt von Pflüger Rechtsanwälte, Köln). |
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