· Fachbeitrag · Mietwagen
Keine Zustellkosten bei 2.000 Metern Entfernung
| Wohnt der Geschädigte etwa 2.000 Meter vom Standort des Autovermieters und 1.500 Meter vom Standort der Werkstatt entfernt, ist ihm zuzumuten, den Mietwagen selbst abzuholen und nach Ende der Mietzeit wieder zurückzubringen. Zustellkosten sind dann schadenrechtlich nach Ansicht des AG Nürnberg nicht erforderlich. |
Im Urteilsfall waren die Zustell- und Abholkosten mit 46 Euro berechnet. Das AG hat 5 Euro davon als geschätzte Kosten für die Fahrten mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zugesprochen (AG Nürnberg, Urteil vom 9.11.2012, Az. 24 C 5167/12, Abruf-Nr. 131116).
Quelle: Ausgabe 05 / 2013 | Seite 5 | ID 38963940