04.02.2014 · Fachbeitrag · Mietwagen
Kölner und Bonner Gerichte jetzt doch auf OLG-Kurs
| Nachdem das OLG Köln hinsichtlich der Mietwagenkosten auf den Mittelwert aus dem Schwacke-Mietpreisspiegel und dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel umgeschwenkt war, sind die Instanzgerichte zunächst auf Schwacke-Kurs geblieben, und zwar nicht aus Unkenntnis über den OLG-Schwenk, sondern bewusst und in den Urteilen begründet. Jetzt haben Sie einen Sinneswandel vollzogen. Wie auch immer es dazu kam: Nun folgen die dortigen Gerichte weit überwiegend doch der OLG-Linie und begründen das mit der Einheitlichkeit und der Vorhersehbarkeit der Rechtsprechung. |
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