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  • · Fachbeitrag · Mietwagen

    LG Frankfurt a. M. und andere hessische LG einigen sich auf „Fracke“

    | Das LG Frankfurt a. M. und andere hessische LG wollen bei der Erstattung der Mietwagenkosten einheitlich die Fracke-Methode anwenden; also den Mix aus dem Fraunhofer-Marktpreisspiegel und dem Schwacke-Mietpreisspiegel. Das habe er ‒ schreibt ein UE-Leser an die Redaktion ‒ anlässlich eines Mietwagenprozesses vor der 12. Zivilkammer des LG Frankfurt a. M. vom Vorsitzenden Richter erfahren. |

     

    Einheitlich „Fracke“ bei den hessischen Landgerichten

    Der Vorsitzende Richter, der auch Mitglied der 16. Berufungszivilkammer am OLG Frankfurt a. M. ist, habe dargelegt, dass ab sofort eine einheitliche Linie bei allen Kammern eingeschlagen werde. Auch die Richter, die vorher eher Fraunhofer bzw. eher Schwacke zugewandt waren, würden nunmehr ausschließlich die von dem LG Frankfurt a. M. neu aufgestellten Kriterien anwenden.

     

    Das sei das Ergebnis einer Richter-Besprechung des LG Frankfurt a. M. und anderer hessischer Landgerichte im Oktober 2018. Dabei hätten die Richter im Sinne einer einheitlichen Rechtsprechung und einer damit einhergehenden Rechtssicherheit folgende Eckpunkte festgelegt: